Kosten

Gesetzlich Versicherte

Als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte, welche Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen sollten.


Private Krankenversicherungen bzw. Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung (zumindest anteilig) übernommen. Nehmen Sie Kontakt zur Ihrer Versicherung auf und klären Sie vorab die Einzelheiten.


Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Behandlung selbst zu zahlen. Mein Honorar richtet sich hierfür nach dem Einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM), welches derzeit bei 84,31 € pro 50-minütiger Sitzung liegt.